Nutzungsbedingungen

Hintergrund und Einführung

Die „Leih-Lastenräder“ sind ein kostenloses Angebot der „Arbeitsgemeinschaft Leihlastenrad“ des Vereins People for Future Gelnhausen/Main-Kinzig e. V. Durch das Projekt werden keine kommerziellen Zwecke verfolgt, es soll eine nachhaltige Mobilität in der Region Gelnhausens und Umgebung mit reduziertem Einsatz von PKWs ermöglicht werden. Nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität im ländlichen Raum sollen in der Praxis gelebt und getestet werden können. Das Leihangebot steht jede*r Bürger*in sowie Tourist*innen in der Region kostenlos zur Verfügung. Details regeln die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, im Weiteren als „Nutzungsbedingungen“ bezeichnet.

Wir bitten alle Nutzer*innen so sorgsam wie möglich mit den Leih-Lastenrädern umzugehen, damit das Angebot so lange wie möglich aufrechterhalten und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung gestellt werden kann. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen und geben wichtige Hinweise zum Gebrauch des Leih-Lastenrades.

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle*r) Nutzer*in glaubst, dass wir als anbietender Verein es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, Probleme mit diesen Bedingungen, tolle Erfahrungen, neue Ideen für zukunftsfähige Mobilität im ländlichen Raum o.ä.), dann schreib uns gerne eine Mail (info@lararossa.de).

§ 1. Geltungsbereich

  1. Die hier genannten Nutzungsbedingungen gelten für die Ausleihe eines Leih-Lastenfahrrads (im Weiteren “Lastenrad” genannt) von dem eingetragenen Verein mit dem Namen People for Future Gelnhausen/Main-Kinzig e.V., (im Weiteren als “Anbieter” bezeichnet) an Nutzer*innen (im Weiteren als “Nutzer*in” bezeichnet).
  2. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Lastenrades erklärt sich der*die Nutzer*in für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt der*die Nutzer*in Eigentumsrechte an dem Leihlastenrad.
  3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Nutzungsbedingungen anzupassen, die Ausleihe einzustellen oder auch das gesamte Projekt vorzeitig zu beenden.
  4. Nutzer*innen erhalten den Link zu den aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und Nutzungshinweisen mit der Buchungsbestätigung.

§ 2. Registrierung

  1. Jeder Nutzer*in muss sich vor der ersten Entleihung einmalig auf
    www.lararossa.de
    mit Angabe persönlicher Daten registrieren, unter Nutzung der angebotenen Registrierungsmöglichkeiten. Bei persönlicher oder telefonischer Buchung werden die Daten vom Anbieter oder dem jeweiligen Servicepartner ebenfalls erfasst und digital verarbeitet.
  2. Als Nutzer*innen können sich natürliche Personen registrieren, die zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Nutzer*in kann nur sein, wer die körperlichen Voraussetzungen mitbringt, das Lastenrad sicher und im vom Hersteller zugelassenen Rahmen zu nutzen.
  4. Die Registrierung als Nutzer*in und die Ausleihe das Lastenrades sind kostenfrei.
  5. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben und beim erstmaligen Verleihvorgang durch Vorlage eines gültigen Personalausweises zu belegen.
  6. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet, eintretende Änderungen der persönlichen Daten dem Anbieter mitzuteilen.
  7. Der*die Nutzer*in hat dafür Sorge zu tragen, dass vertrauliche Daten und Gegenstände wie Passwörter oder Schlüssel vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind.

§ 3 Buchung

  1. Jede Entleihung erfordert eine durch das Buchungsportal bestätigte Buchung. Dazu fragt der*die Nutzer*in das gewünschte Lastenrad und den gewünschten Zeitraum („Buchungszeitraum“) unter Nutzung der angebotenen Anfragemöglichkeiten unter www.lararossa.de beim Verleiher an. Einzelne Ausleihstationen bieten keine persönliche Beratung an, es gilt die Information auf der Internetseite.
  2. Die Buchung und Reservierung erfolgten durch Bestätigung der Anfrage durch die Bestätigungsmail.
  3. Buchungen sind bis zu drei Monate im Voraus möglich, es wird empfohlen Buchungen möglichst früh vor Beginn des Buchungszeitraums zu stellen.
  4. Die für ein bestimmtes Lastenrad möglichen Buchungszeiträume und Tage richten sich nach den Möglichkeiten und Öffnungszeiten der jeweiligen Verleihstation und sind bei Unsicherheit (z.B. Feiertage) telefonisch zu erfragen.
  5. Eine Buchung erlischt, wenn der*die Nutzer*in nicht innerhalb des gebuchten Abholzeitfensters an der Verleihstation erscheint.
  6. Dem Anbieter bleibt vorbehalten, Buchungen zu stornieren, wenn eine Nutzer*in innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen mehr als 1 Buchung mit der maximal zulässigen Buchungsdauer tätigt. Direkt aufeinanderfolgende Buchungen verschiedener Familienangehöriger sind nicht zulässig.
  7. Die maximale reguläre Buchungsdauer beträgt sieben Tage. Ausnahmen sind nach Vereinbarung möglich.
  8. Buchungen können jederzeit storniert werden, Stornierungen sollen aber möglichst frühzeitig erfolgen.
  9. Änderungen der Buchung (gewünschtes Lastenrad, Station oder Buchungszeitraum) sind nicht möglich und zulässig. Im Falle einer gewünschten Änderung muss die Buchung storniert werden und im Anschluss eine neue Buchungsanfrage gestellt werden.
  10. Der*die Nutzer*in darf das Fahrrad nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist nach Buchungsbeginn nur möglich, wenn keine nachfolgende Buchung davon beeinträchtigt und die maximale Buchungsdauer nicht überschritten wird.
  11. Die Nutzung eines Fahrrades ohne bestätigte Buchung oder ohne vereinbarte Übergabe persönlich durch die Ausleihstation oder über ein Schließsystem, ist als Diebstahl, möglicherweise in einem besonders schweren Fall, als unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder als Unterschlagung strafbar. Der Anbieter behält sich vor, Strafanzeige zu stellen.

§ 4 Beginn und Ende der Leihe

  1. Die Entleihe beginnt mit Übergabe des Lastenrades an der Verleihstation und Unterzeichnen des Ausleihformulars und endet mit der Rückgabe des Lastenrades an der Verleihstation.
  2. Der*die Nutzer*in kann das Lastenrad frühestens zum Buchungsbeginn an der gebuchten Verleihstation abholen und muss dies innerhalb des Startzeitfenster von einer Stunde tun, andernfalls verfällt die Buchung. Dabei hat der*die Nutzer*in die für die Verleihstationen angegebenen oder speziell vereinbarten Übergabezeiten zu berücksichtigen.
  3. Die Übergabe erfolgt persönlich durch Mitarbeitende der Verleihstation oder durch eine entsprechend vereinbarte, selbsttätige Öffnung eines Depots durch den*die Nutzer*in.
  4. Der*die Nutzer*in hat sich zu legitimieren / auszuweisen und zu diesem Zweck der*dem Mitarbeiter*in der Verleihstation den Ausweis zu präsentieren.
  5. Das Lastenrad wird auf Basis der Checkliste gemeinsam von der*dem Mitarbeiter*in der Verleihstation und dem*der Nutzer*in geprüft, ggf. vorhandene Mängel werden schriftlich auf dem Übergabeprotokoll festgehalten und durch Unterschrift bestätigt.
  6. Mit der Ausgabe geht die Verantwortung für das Lastenrad an den*die Nutzer*in über, die Entleihdauer beginnt. Der*die Nutzer*in ist für die Dauer des Verleihs des Fahrrades für dieses verantwortlich. Mit der Übergabe kommt ein befristeter Leihvertrag zustande, mit dem Lastenrad, sämtliche Anbauteilen, Zubehör und evtl. Zusatzausstattung als Leihgegenstand. Zu keiner Zeit erwirbt der*die Nutzer*in Eigentumsrechte am Leihgegenstand.
  7. Die Entleihe endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Lastenrades. Eine ordnungsgemäße Rückgabe ist erfolgt, wenn
    a. der*die Nutzer*in das Lastenrad persönlich an eine*n Mitarbeiter*in der Verleihstation übergeben hat oder nach Vereinbarung beim Buchungsvorgang eine Rückgabe in einem vereinbarten Depot mit Öffnung einer entsprechenden Schlüsselkarte erfolgte;
    b. die Rückgabe spätestens zum Buchungsende erfolgt ist, unter Berücksichtigung der für die Station angegebenen oder speziell vereinbarten Rückgabezeiten;
    c. und das Lastenrad in sauberem, betriebsbereitem Zustand und mit allen entliehenen Zubehörteilen zurückgegeben und ggf. an der vorgesehen Stelle angeschlossen wurde.
  8. Der*die Nutzer*in dokumentiert gemeinsam mit einem*er Mitarbeiter*in der Verleihstation die ordnungsgemäße Rückgabe des Lastenrades auf dem Übergabeprotokoll, auf dem auch evtl. Mängel vermerkt werden, die Rückgabe wird per Unterschrift bestätigt. Bei Rückgabe in einem vereinbarten Depot hat der*die Nutzer*in sich von dem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand des Leihrades zu überzeugen und eventuelle Mängel oder Schäden dem Verleiher unverzüglich telefonisch oder per Email anzuzeigen.

§ 5 Regeln für die Nutzung

  1. Der*die Nutzer*in ist verpflichtet,
    a. das Lastenrad nur zum vorgesehenen Gebrauch zu nutzen.
    b. die jeweils zulässige maximale Last nicht zu überschreiten.
    c. sich vor Fahrtbeginn vom verkehrssicheren Zustand zu überzeugen und sich mit der Funktionsweise vertraut zu machen. Das beinhaltet auch einen Bremstest und die Überprüfung des Lichts.
    d. sich beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
    e. das Lastenrad ausschließlich sachgemäß (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) zu gebrauchen und die geltenden Straßenverkehrsregeln gem. StVO zu beachten.
    f. etwaige Mängel am Lastenrad der Servicestation auf der Checkliste in der Zubehörboxunverzüglich mitzuteilen. Sollte der Mangel die Verkehrssicherheit beeinflussen, darf das Lastenrad nicht weiter genutzt werden. Auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte sind unverzüglich mitzuteilen.
    g. einen Diebstahl des Lastenrades während der Leihe ist unverzüglich dem Verleiher sowie einer zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen an den Anbieter zu übermitteln.
    h. das Lastenrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es entgegengenommen wurde. Das gesamte Lastenrad, insbesondere die Box ist durch den*die Nutzer*in erforderlichenfalls vor der Rückgabe zu reinigen.
  2. Sofern der*die Nutzer*in ein entliehenes Lastenrad einer anderen Person zur Nutzung überlässt, hat der+die Nutzer+in sicherzustellen, dass diese Person die Regelungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen in gleicher Weise kennt und beachtet. Der+die Nutzer+in hat gegenüber dem Anbieter das Handeln der anderen Person wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei der Überlassung an eine andere Person ist insbesondere zu beachten, dass diese das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  3. Es ist insbesondere untersagt,
    a. Um/Anbauten und sonstige Eingriffe am Lastenrad vorzunehmen. Ausgenommen ist das zum Verleih stehende Zubehör (Regenverdeck, Cargoabdeckung, Kleinkindersitz, Sitzpolster).
    b. Das Lastenrad gewerblich auf Kosten Dritter zu nutzen (z.B. weiter zu vermieten); eine kurzfristige Nutzung innerhalb eines eigenen Unternehmens der*des Nutzers*in ist zulässig (z.B. Auslieferung von Werkstücken).
    c. leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe, soweit sie haushaltübliche Mengen übersteigen, zu transportieren.
    d. das Lastenrad zu nutzen, wenn der*die Fahrer*in unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
  4. Ein Transport oder eine Mitnahme des Lastenrades mit einem anderen Verkehrs- oder Transportmittel ist nicht erlaubt, mit Ausnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln, die den Transport von Lastenrädern ausdrücklich erlauben. Alle damit verbundenen Kosten (z.B. für Fähren, Bahnkarten) trägt der*die Nutzer*in.
  5. Beim Parken und Abstellen sind die folgenden Regeln einzuhalten:
    a. Der*die Nutzer*in hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Fahrrad andere Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden. In jedem Falle ist die Feststellbremse des Lastenrades zu fixieren.
    b. Das Lastenrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden an Bäumen, Verkehrsampeln, Parkuhren oder Parkscheinautomaten, auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, wenn eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt, sowie vor, an und auf Feuerwehrzufahrten.
    c. Das Lastenrad ist beim Abstellen IMMER, auch während eines nur vorübergehenden Nichtgebrauchs mit den vom Verleiher bereitgestellten Schlössern an einem im Boden fest verankerten Gegenstand (typischerweise Radständer oder Laternenmast) zu sichern.
    d. Insbesondere bei einer Ausleihe über Nacht ist das Fahrrad an einem sicheren, abgeschlossenen Ort und vor Witterungseinflüssen geschützt unterzubringen und so vor Diebstahl zu schützen. Das Abschließen des Hinterradschlosses sowie das Anschließen per Kettenschloss an einem festen Gegenstand ist stets obligatorisch, sobald sich das Lastenrad nicht in einem abgeschlossenen Raum befindet.
  6. Bei Zuwiderhandlung übernimmt der*die Nutzer*in alle rechtlichen Konsequenzen selbst. Darüber hinaus stellt der Anbieter der*dem Nutzer*in die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren sowie etwaige Ansprüche Dritter für die Entfernung des vertrags- und/oder rechtswidrig abgestellten Lastenrades in Rechnung.
  7. Reservierungszeiten sind einzuhalten und nicht zu überschreiten, andernfalls behält sich der Anbieter den Ausschluss desder Nutzersin von der Entleihe vor. Sollte der*die Nutzer*in das Lastenrad zu Beginn der Reservierung eines anderen Leihenden noch in Nutzung haben, so wird der*die Nutzer*in zur unverzüglichen Rückgabe aufgefordert.

§ 6 Haftung

  1. Weder der Anbieter noch die beauftragten Verleih/Servicepartner übernehmen irgendeine Gewährleistung für den ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrades.
  2. Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung wird der Verleiher vom Gesetzgeber ausdrücklich privilegiert. Er haftet nach § 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen des Leistungsstörungsrechts. Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Fahrrads ist daher auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verleihers beruhen.
  3. Weder der Anbieter noch die beauftragten Verleih/Servicepartner sind verpflichtet, das Lastenrad für den vertragsgemäßen Gebrauch instandzusetzen oder instandzuhalten.
  4. Weder der Anbieter noch die beauftragten Verleih/Servicepartner haften, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Lastenrad trotz Buchung nicht, nur verspätet und/oder an einem anderen Ort zur Verfügung steht, sowie für Schäden am Transportgut.
  5. Der*Die Nutzer*in haftet für alle Veränderungen und Verschlechterungen des geliehenen Lastenrades, insbesondere für Beschädigungen, den Verlust des gesamten Lastenrades oder einzelner Teile. Diese Haftung gilt unabhängig davon, ob ein Schaden durch sachgemäße oder unsachgemäße Nutzung entstand.
  6. Der*Die Nutzer*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Lastenrad kein Haftpflichtversicherungsschutz bestehen. Der*Die Nutzer*in ist daher ausschließlich durch eine eventuell von ihm abgeschlossene Haftpflichtversicherung haftpflichtversichert. Eine eigene Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
  7. Der*Die Nutzer*in haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Anbieter oder den beauftragten Verleih/Servicepartnern aus einer Zuwiderhandlung gegen die in diesen Nutzungsbedingungen aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen.

§ 7 Verhalten bei Unfällen

  1. Bei Unfällen, an denen außer dem*der Nutzer*in auch Eigentum Dritter oder Dritte beteiligt sind, ist der*die Nutzer*in verpflichtet, unverzüglich sowohl die Polizei als auch den beauftragten Servicepartner (laut Checkliste am Lastenrad) zu verständigen. Der*Die Nutzer*in ist verpflichtet, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen.
  2. Der*Die Nutzer*in darf bei einem Unfall keine Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.
  3. Widrigenfalls haftet der*die Nutzer*in für den auf Seiten der Anbieterin bzw. des beauftragten Verleih-/Servicepartners entstehenden Schaden.
  4. Sollte ein Unfall/Schadensfall außerhalb der Öffnungszeiten des Servicepartners passieren, so ist dieser und der Anbieter per E-Mail über den Schaden in Kenntnis zu setzen und ergänzend unverzüglich nach Öffnen persönlich bzw. telefonisch zu informieren.

§ 8 Kündigung

  1. Der*die Nutzer*in kann zur Kündigung die Registrierung auf www.lararossa.de jederzeit zurückziehen. Die Kündigung wird wirksam durch Bestätigungsmail; etwaige offene Buchungen werden dabei storniert.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, registrierte Nutzer*innen ohne Angabe von Gründen fristlos zu kündigen. Er hat insbesondere das Recht auf fristlose Kündigung bei Verstoß des*der Nutzers*in gegen diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Ein Rechtsanspruch zur Aufrechterhaltung der Registrierung besteht nicht. Etwaige Buchungen verfallen mit der Kündigung durch den Anbieter bzw. von ihm beauftragte Verleih-/Servicepartner.

§ 9 Datenschutz

  1. Der*die Nutzer*in erklärt sich damit einverstanden, dass die folgenden persönlichen Daten zur Durchführung der Ausleihe elektronisch gespeichert und verarbeitet werden: Vollständiger Name, Adresse, Eintrittsdatum, E-Mail Adresse, Telefonnummer, Buchungs- und Reservierungsverlauf.
  2. Die*Der Nutzer*in erklärt sich einverstanden, dass der*die Mitarbeiter*innen der Ausleihstation Ausweispapiere einsehen, um die persönlichen Daten der Nutzer*innen zu verifizieren.
  3. Der Anbieter, von ihm beauftragte Verleih-/Servicepartner sind berechtigt, die persönlichen Daten der*des Nutzer*in zu speichern und für die Abwicklung des Projektes zu verarbeiten. Alle Beteiligten verpflichten sich, die Daten nur im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
  4. Der Anbieter sowie von ihm beauftragte Verleih-/Servicepartner sind berechtigt, an Ermittlungsbehörden in erforderlichem Umfang Informationen der*des Nutzers*in, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, wenn die Behörde die Einleitung einer Ordnungswidrigkeit oder eines Strafverfahrens nachweist.
  5. Ansonsten ist der Anbieter und die sonstigen Projektbeteiligten nicht befugt, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Eine Weitergabe in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke und zur Auswertung des Projektes ist gestattet.

§ 10 Sonstiges/Gültigkeit/Salvatorische Klausel

  1. Der Anbieter kann ohne Angabe von Gründen die Ausleihe der Lastenräder einstellen oder auch einzelnen Personen das Leihen untersagen.
  2. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
  3. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame, die inhaltlich der ungültigen möglichst nahe kommt, zu ersetzen.

Gelnhausen, 06.04.2024